Allgemeine Kaufvertrags- und Geschäftsbedingungen

der Fa. CW Cleaning Solutions GmbH, Köln

Vertragsbedingungen für alle Kaufverträge über eine Fahrradwaschanlage, die mit der Fa. CW Cleaning Solutions GmbH  –  im Folgenden „Anbieter“  –  und privaten sowie gewerblichen Kunden  –  im Folgenden „Kunde“  –  geschlossen werden.

Stand 06/2016

 

§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen CW Cleaning Solutions GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit er ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§2 Vertragsschluss Kaufvertrag, Wartungsvertrag

(1) Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen in Angeboten stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrages dar. Unsere Angebote sind gegenüber Unternehmern freibleibend. Die Produktdarstellung in Angeboten dient lediglich zur Abgabe eines Kaufvertragsangebotes. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen unserer Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.

(2) Mit der Bestellung des Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Entscheidung darüber, ob der Anbieter eine Bestellung annimmt, liegt in seinem freien Ermessen. Wenn der Anbieter eine Bestellung nicht ausführen wird, teilt er dies dem Kunden unverzüglich mit. Die Annahme des Angebotes durch den Anbieter erfolgt durch Lieferung der Ware oder schriftliche Bestätigung der Annahme der Bestellung.

(3) Der Anbieter hält sich die Berichtigung von Fehlern vor. Sollte sein Angebot oder seine Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten seiner Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so ist er zur Anfechtung berechtigt, wobei er dem Kunden seinen Irrtum beweisen muss. Bereits erfolgte Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

(4) Die Angebote des Anbieters sind gegenüber Unternehmern stets freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich ab Werk einschließlich der Verpackung. Der Anbieter behält sich gegenüber Unternehmern das Recht vor, seine Preise in dem Rahmen zu ändern, indem nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen aufgrund Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird der Anbieter dem Unternehmer auf Verlangen nachweisen. Alle Nebengebühren, Steuern, Frachten oder deren Erhöhungen, die die Kaufsache betreffen, sind vom Unternehmer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

§3 Wartungsvertrag

Mit dem Abschluss des Kaufvertrags einer neuen Fahrradwaschanlage schließt der Kunde mit dem Anbieter einen separaten Wartungsvertrag über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Der Wartungsvertrag beinhaltet Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und ist gesondert zu vergüten hinsichtlich Sach- und Arbeitsleistungen. Einzelheiten sind in dem Wartungsvertrag geregelt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrradwaschanlage ausschließlich nach der ausgehändigten und von ihm angenommenen Betriebs- und Wartungsanleitungen zu betreiben und zu pflegen. Zum Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der Betriebs- und Wartungsanleitung führt der Kunde ein Wartungs- und Pflegeprotokoll sowie ein Betriebstagebuch. Diese Dokumente sind dem Anbieter auf Verlangen jederzeit und unverzüglich offen zu legen. Führt der Kunde das Wartungs- und Pflegeprotokoll oder das Tagebuch nicht exakt und vollständig, dann hat dies den Verlust seiner Gewährleistungs- und Garantierechte zur Folge.

 

§4 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden die voraussichtliche Lieferzeit in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

(3) Gegenüber einem Unternehmer gilt zusätzlich:

(a) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit. Die Lieferzeit ist freibleibend. Teillieferungen sind zulässig.

(b) Bei Lieferungsverzug ist der Kunde erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit innerhalb dieser Nachfrist Lieferung erfolgt, entfallen für den Kunden sämtliche Rechte aus dem Verzug. Mit Ablauf der Nachfrist steht dem Kunden nur ein Rücktrittsrecht zu.

(c) Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

(d) In jedem Fall beschränken sich Schadenersatzansprüche auf den Warenwert der reklamierten Lieferung.

 

§5 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

(2) Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

(3) Die ihm aus Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder sonstiger Weitergabe der Ware zustehenden Forderungen und Rechte gegen Dritte tritt der Kunde hiermit unter Einschluss aller Neben- und Vorzugsrechte an den Anbieter ab. Wird die gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand - veräußert, verarbeitet, vermischt oder sonst an Dritte abgegeben, so gehen sämtliche Forderungen gegen den Dritten sofort mit ihrer Entstehung ohne weiteres und in voller Höhe auf den Anbieter über. Ein Anspruch des Kunden, der ein Unternehmer ist, auf Rückübertragung besteht erst nach vollständiger Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Anbieter. Ist eine Forderung des Kunden gegen seinen Abnehmer bereits an einen Dritten abgetreten, so gehen seine Ansprüche auf Rückabtretung gegen den Dritten auf den Anbieter über.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Kunde den Dritten unverzüglich auf die bestehenden Rechte des Anbieters hinzuweisen und den Anbieter vollständig zu unterrichten. Die durch eine Intervention des Anbieters diesem entstehenden Kosten hat der Kunde zu erstatten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu erteilen, solange noch Forderungen des Anbieters offen sind. Macht der Anbieter seinen Herausgabeanspruch geltend, so gestattet ihm der Kunde bereits jetzt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme an sich zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware fachgemäßund sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Der Kunde trägt auch die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und des Untergangs der Vorbehaltsware.

(7) Für einen Unternehmer gilt zusätzlich:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung sein Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne Lieferungen bereits bezahlt ist. Über Eigentumsvorbehaltsware darf der Kunde nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung verfügen.

Wird die Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus hergestellten Gegenstände. Die Re- oder Verarbeitung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gilt als im Auftrag des Anbieters erfolgt, ohne dass ihm hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Der Anbieter ist insoweit Hersteller im Sinne des §950 BGB. Seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen wie auch seine Herausgabeansprüche tritt der Kunde schon jetzt an den Anbieter ab. Er verwahrt die in seinem Besitz befindliche und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unentgeltlich für den Anbieter.

 

§6 Preise, Abholung, Transport und Gefahrübergang

(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Der Anbieter stellt die Ware transportbereit zur Verfügung . Der Kunde hat selbst für die Abholung und den Transport der Ware ab Werk zu sorgen und die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die der Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Übergabe das Lager des Anbieters verlassen hat. Eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird vom Anbieter nicht übernommen. Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Anbieter nicht zurückgenommen. Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

 

§7 Zahlungsmodalitäten, Vorauszahlung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde nach der Auftragsbestätigung des Anbieters einen Betrag in Höhe von mindestens zwei Drittel des gesamten Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an den Anbieter als Vorkasse zu zahlen. Der Restkaufpreis zu einem Drittel des gesamten Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer hat der Kunde bei Übergabe der Ware an den Anbieter zu zahlen. Bis zum vollständigen Eingang des Kaufpreises hat der Anbieter ein Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrecht. Wird die Vorauszahlung nicht innerhalb von einem Monat nach Auftragsbestätigung an den Anbieter geleistet, so ist der Vertrag ungültig, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Die Ungültigkeit des Vertrags wird dem Kunden von dem Anbieter angezeigt und ist verbindlich.

(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig.

(3) Wechsel und Schecks werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.

(4) Der Anbieter zeigt dem Kunden die Bereitstellung des Liefergegenstandes an. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb der gesetzten Frist kann der Anbieter für jeden angefangenen Tag Lagergeld in Höhe von 0,1 % des Nettowertes der Lieferung, höchstens 5 % berechnen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den ihm insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben dem Anbieter vorbehalten.

(5) Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig, auch wenn sie gestundet sind.

 

§8 Sachmängelgewährleistung, Mängelrüge, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel gegenüber Verbrauchern nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 434 ff. BGB.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

(3) Für einen Unternehmer gilt zusätzlich:

(a) Der Anbieter leistet Gewähr für mangelfreie Beschaffenheit der Ware ab Werk. Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort nach Eingang auf etwaige Mängel zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung, somit auch auf Zubehör und Ersatzteile.

(b) Die Ware ist ordnungsgemäß und an einem geeigneten Platz frost- und wettersicher aufzubewahren und vor Verlust, Untergang und Beschädigung zu schützen. Mängelrügen jeder Art sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Weitergabe, Gebrauch oder Be- oder Verarbeitung, dem Anbieter – nicht einem Vertreter – gegenüber unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel unter einer Übersendung eines Musters zu erheben. Mängelrügen, die diesen Erfordernissen nicht genügen oder erst bei oder nach dem Gerbrauch oder der Be- oder Verarbeitung der Ware erhoben werden, werden nicht berücksichtigt. sodass insoweit eine Gewährleistung entfällt. Der Kunde trägt die volle Beweislast dafür, dass der gerügte Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden war und nicht erst danach aufgetreten ist.

(c) Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und begründet, nimmt der Anbieter die mangelhaften Teile der Ware zurück, soweit sie sich noch im Zustand der Anlieferung befinden, und ersetzt sie vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit unentgeltlich durch andere Ware. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, an Stelle einer Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Ist auch die Ersatzware mangelhaft, hat der Kunde nach seiner Wahl auch Anspruch auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

(d) Weitergehende Ansprüche, wie auf Ersatz von Transport-, Wege-, Arbeits-, Material- und sonstiger Kosten, die ohne ausdrücklicher Einwilligung des Anbieters entstanden sind, sowie Ansprüche auf Ersatz von Verzugs- und sonstiger mittelbarer oder unmittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Sollte der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles rechtlich unwirksam sein, so ist die Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf den Wert der beanstandeten Ware beschränkt.

(e) Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach 6 Monaten seit Lieferung der Ware, bei Vorliegen offensichtlicher Mängel jedoch innerhalb eines Monats nach Zurückweisung der Mängelrüge durch den Anbieter.

(f) Solange der Kunde die Ware – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Besitz hat, trägt er die Gefahr.

 

§9 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§10 Rücktrittsbedingungen

Für einen Unternehmer gilt zusätzlich:

Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss und vor der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so ist der Anbieter berechtigt, 15 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss und während der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so ist der Anbieter berechtigt 20 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten bleibt. Dem Kunden bleibt nachzuweisen, dass die ihm anzulastende Vertragsverletzung zu keinem oder einem geringeren Schaden oder zu keiner Wertminderung geführt hat, oder eine solche dem Anbieter entstandene Einbuße wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale ist.

 

§11 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt oder Meinungsforschung nutzen.

Weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie unseren Hinweisen in der "Erklärung zum Datenschutz" (Privacy Policy)

 

§12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte oder bei Widersprüchlichkeit einzelner Vertragsteile in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte sollen Regelungen gelten, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen am nächsten kommen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.